Konditionen

Grundversicherung

Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Kosten der Psychotherapie, sofern Sie über eine Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes (z.B. HausärztIn oder PsychiaterIn) verfügen. Die Anordnung erfolgt mit dem Formular Anordnung psychologische Psychotherapie.

Als psychologische Psychotherapeutin mit Praxisbewilligung im Kanton St. Gallen bin ich bei allen Krankenkassen anerkannt und zur Abrechnung zugelassen.

Weitere mögliche Kostenträger:

Invalidenversicherung

Besteht eine Kostengutsprache der IV für eine Psychotherapie, so werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der IV übernommen. Ich bin auf der Liste des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen.


Opferhilfe

Falls Sie Opfer eines Verbrechens (z.B. sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Geiselnahme, Überfall, Stalking, etc.) sind, haben Sie die Möglichkeit, die Übernahme der Psychotherapiekosten (Franchise und Selbstbehalt) im Rahmen des Opferhilfegesetzes zu beantragen.

Absage/Verschiebung von Terminen

Die vereinbarten Sitzungstermine sind verbindlich. Ich bitte Sie Termine, die nicht eingehalten werden können, spätestens 24 Stunden vorher zu verschieben oder abzusagen, ansonsten wird Ihnen der volle Betrag in Rechnung gestellt. Das Ausfallhonorar ist nicht durch die Krankenkasse gedeckt und wird unabhängig von den angegebenen Gründen verrechnet.